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Rekurskommission

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Rekurskommission

Die Rekurskommission ist die unabhängige und unparteiische Instanz nach Art. 13 Abs. 1 lit. g PsyG, welche über Beschwerden der Personen in Weiterbildung in einem fairen Verfahren entscheidet. Sie gewährleistet den Rechtsschutz gemäss Art. 44 PsyG. 

Die Rekurskommission beurteilt Beschwerden gegen schriftlich begründete Verfügungen des IBP Instituts nach Art. 44 des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe vom 18. März 2011 (PsyG) über:

  • die Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen und Weiterbildungsperioden
  • die Zulassung zu akkreditierten Weiterbildungsgängen
  • das Bestehen von Prüfungen
  • die Erteilung von Weiterbildungstiteln

 

Mitglieder

Martin Drück (Präsident)
Andrea Hadorn-Stuker
Michael Burkard

Kontakt

martin.drueck@pm.me